Häufige Fragen zur Jobvermittlung in München - addendum Pro

Häufige Fragen zur Jobvermittlung in München

Alle Fragen rund um Ihre Bewerbung und die Jobvermittlung kurz und bündig beantwortet

Finden Sie eine Stelle in München, die zu Ihnen passt!

Wollen Sie sich gerne von uns beraten lassen?

Was kostet mich als Bewerber die Dienstleistung von addendum Pro?

Ihre Jobsuche in München ist unser Job! Aus diesem Grund unterstützen wir Sie gerne bei Ihrer Karriereentwicklung und dieser Service ist für Sie kostenlos.

Was benötige ich, um von Ihnen vermittelt zu werden?

Um Sie vermitteln zu können, müssen wir uns ein möglichst genaues Bild von Ihnen verschaffen und benötigen deshalb detaillierte Informationen. Ihren Lebenslauf, Angaben zu Ihrem Wohnort, Kündigungsfrist (falls vorhanden), Ihre Gehaltsvorstellung und vor allem das Interesse an einer Zusammenarbeit mit addendum Pro.   Alles Weitere wird von uns persönlich mit Ihnen in einem ersten Kennenlernen in München besprochen.

Wie stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Stelle in München für mich finden?

Wir nehmen uns die Zeit und besprechen mit Ihnen Ihre Qualifikationen und bisherige Erfahrungen, um gemeinsam rauszufinden, welche Stellen für Sie passen. Einerseits suchen wir proaktiv nach Positionen, für die Sie sich eignen, ohne persönliche Daten von Ihnen preiszugeben. Andererseits werden alle neuen Stellen, die wir für Unternehmen in München besetzen, mit Ihrem Profil abgeglichen und Sie werden unverzüglich kontaktiert, sollte etwas passendes dabei sein. Weitere Informationen zu unserem Rekrutierungsprozess finden Sie hier.

Was passiert, wenn ich mich auf eine Stelle in München bewerbe?

Sobald Ihre Bewerbung bei uns einlangt, wird Sie von uns geprüft und Sie werden telefonisch kontaktiert. Nach der Klärung der ersten Details, laden wir Sie gerne zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch in München ein, oder, falls es die Situation nicht zulässt, einem Video-Interview ein, um Sie und Ihre Wünsche besser kennenzulernen.

Sobald wir konkret wissen, was Sie suchen, wenden wir uns zeitnah mit passenden Stellenangeboten an Sie und geben Ihr Profil, falls Ihnen eine Position zusagt, gerne an das betreffende Unternehmen weiter. Bei beidseitigem Interesse arrangieren wir ein Vorstellungsgespräch bei unserem Kundenunternehmen und bereiten Sie intensiv auf das Interview vor.

Was passiert mit meinen Daten?

Sie können sich absolut sicher sein, dass Ihre Daten bei uns sicher sind und vertrauenswürdig behandelt werden. Wir handeln streng nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-DSGVO. Nur mit Ihrer Zustimmung wird ein standardisiertes Profil von Ihnen an unsere Kunden weitergereicht. Wenn Sie Ihre Daten aus unserem System vorzeitig entfernen wollen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an die info@addendum-pro.de und die Datenlöschung wird unverzüglich eingeleitet.

Warum werden Kundenunternehmen nicht in den Stellenausschreibungen genannt?

Hierfür gibt es tatsächlich mehrere Gründe. Einerseits, sind wir als Dienstleister für die Vorauswahl der potenziellen Bewerber für unsere Kundenunternehmen zuständig, weshalb Ihnen der Unternehmensname erst genannt wird, wenn das Kundenunternehmen auch Interesse bekundet. So vermeiden wir, dass der Kunde genau die Flut an Bewerbungen erhält, die er vermeiden möchte. Andererseits handelt es sich bei unseren Stellenanzeigen oft um Positionen, die aus  Gründen der Vertraulichkeit (z.B.: wenn eine Position aktuell noch besetzt ist) nicht öffentlich ausgeschrieben werden können. Hier ist es unser Anspruch, die Wünsche unserer Kunden zu respektieren und vorerst anonym zu suchen.

Wie lange darf ich, im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, bei einem Kunden tätig werden?

Durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von April 2017 wurde die Höchstüberlassungsdauer zu Gunsten der Arbeitnehmer neu geregelt. Sie dürfen nun maximal 18 Monate am Stück bei demselben Kunden tätig werden. Dies soll, gemeinsam mit der Equal-Pay-Klausel, einer langfristigen Schlechterstellung von Leiharbeitnehmern entgegenwirken.

Was ist Equal Pay?

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 2017 regelt klar, dass Leiharbeitnehmer, spätestens nach einer Überlassungsdauer von 9 Monaten, finanziell mit einem gleichrangigen internen Mitarbeiter des Unternehmens gleichgestellt werden müssen. Hierzu erfragen wir den Vergleichslohn inkl. aller Sonderzahlungen vom Kunden und passen Ihren Stundenlohn, falls dieser niedriger sein sollte, dementsprechend an.