Ghosting im Bewerbungsprozess - addendum Pro München

Ghosting im Bewerbungsprozess

Wie Unternehmen und Bewerber damit umgehen sollten

In der heutigen Arbeitswelt kann es vorkommen, dass Bewerberinnen und Bewerber während des Bewerbungsprozesses plötzlich den Kontakt zu den Unternehmen abbrechen und sich nicht mehr auf Anrufe, E-Mails oder Nachrichten melden. Dieses Verhalten wird als „Ghosting“ bezeichnet und kann sowohl für Unternehmen als auch für Bewerberinnen und Bewerber unangenehme Konsequenzen haben.

Für Unternehmen bedeutet Ghosting oft einen unerwarteten Arbeitsausfall, da bereits Zeit und Ressourcen in den Bewerbungsprozess investiert wurden. Auch die Besetzung der Stelle kann sich dadurch verzögern und die Produktivität des Teams beeinträchtigen. Bewerberinnen und Bewerber, die das Ghosting-Verhalten an den Tag legen, können sich einen schlechten Ruf in der Branche einhandeln und zukünftige Karrierechancen gefährden.

Doch warum kommt es überhaupt zu Ghosting? Ein Grund kann sein, dass Bewerberinnen und Bewerber mehrere Jobangebote haben und sich am Ende für ein anderes Unternehmen entscheiden. Auch unangenehme Erfahrungen während des Bewerbungsprozesses, wie zum Beispiel ein unprofessionelles Verhalten des Unternehmens, können dazu führen, dass Bewerberinnen und Bewerber sich zurückziehen und nicht mehr antworten.

Um dem Ghosting-Verhalten vorzubeugen, sollten Unternehmen transparente und professionelle Bewerbungsprozesse schaffen. Dies bedeutet zum Beispiel, Bewerberinnen und Bewerber zeitnah über den Stand ihrer Bewerbung zu informieren und sich bei Absagen höflich zu verabschieden. Auch ein angenehmes Bewerbungserlebnis, zum Beispiel durch einen freundlichen Umgang mit den Bewerberinnen und Bewerbern, kann dazu beitragen, dass diese sich positiv an das Unternehmen erinnern.

Auf Seiten der Bewerber und Bewerberinnen gilt es zu beachten, dass mehrere parallele Bewerbungsprozesse keinen Grund für unprofessionelles Verhalten und „Ghosting“ darstellen. Man sollte sich immer die Zeit nehmen, Stellen bei Desinteresse abzusagen und die Unternehmen darüber zu informieren, wenn andere Angebote interessanter sind. Zudem sollte man im Falle einer Absage höflich und respektvoll bleiben. Auch wenn es schwerfällt, ist es wichtig, die Kommunikation mit dem Unternehmen aufrechtzuerhalten, um somit den potenziellen Arbeitgebern und zukünftigen Kollegen auch ein gewisses Maß an Respekt entgegenzubringen. Dadurch bleibt man im guten Kontakt mit dem Unternehmen und sichert sich möglicherweise zukünftige Karrierechancen.

Insgesamt gilt: Ghosting im Bewerbungsprozess ist ein unprofessionelles Verhalten, das sowohl für Unternehmen als auch für Bewerberinnen und Bewerber negative Konsequenzen hat. Durch einen transparenten und angenehmen Bewerbungsprozess sowie eine professionelle Einstellung können sowohl Unternehmen als auch Bewerberinnen und Bewerber dem Ghosting-Verhalten vorbeugen und langfristig von guten Kontakten und Karrierechancen profitieren.

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